Neues
1. Bewilligung ÖGK
2. Entgeltfortzahlung während der Therapie (Terminbestätigung für den Arbeitgeber)
1.
Bewilligung ÖGK Mai 2026
immer noch ausgesetzt
Weiterhin werden alle Verordnungen (VO) von der ÖGK ohne Bewilligungspflicht akzeptiert, und die Patienten können 80% von den ÖGK Tarifen zurückerstattet bekommen ohne Probleme. Auch mehrere VO hintereinander, unabhängig der Anzahl der VO + Therapieeinheiten (TE) pro Quartal oder pro Jahr!
Bedeutet, egal ob es sich um 60 Min. TE (PT03), 60 Min. Lymphdrainage (PT16), 15 Min. Heilmassage (PT51) oder sonstige Therapieform (Leistungsarten) handelt und der Anzahl (7x, 10x). Ausnahme: Es stehen 20x (PT03, PT16, PT02, …) auf einer VO.
Gerne halte ich meine Patienten diesbezüglich weiter auf dem Laufenden.
2.
Entgeltfortzahlung während der Therapie?
Arbeitnehmer haben die Möglichkeit eine Terminbestätigung von mir zu bekommen.
Obwohl dies seit dem 01.07.2018 klar geregelt ist, wissen viele Mitarbeiter nichts davon. Dazu zählen auch die Wegzeiten.
Notfalldienst
Therapieangebote am Wochenende und an Feiertagen ist in der Physiotherapie nicht unbedingt üblich...
Wer mich kennt, weiß, dass ich mir schon immer auch am Wochenende oder an Feiertagen für Schmerzpatienten Zeit nehme.
Dies setzt natürlich voraus, dass ich auch Zuhause bin. Daher kann ich diesen Service nur unter dieser Bedingung anbieten, damit mein Privatleben nicht zu kurz kommt.
In meinem Honorarvertrag steht daher:
„Termine am Freitag werden ab 16:00 Uhr mit 25% Aufschlag verrechnet.
Termine am Samstag, Sonntag und Feiertagen werden mit Verordnung mit 50% und ohne Verordnung zusätzlich mit 100% verrechnet“.
Häufig gestellte Fragen
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